EU schaltet große Fernseher ab

EU schaltet große Fernseher ab

Eine Neufassung der Ökodesign-Verordnung der EU bringt die Hersteller von größeren OLED-Fernsehern und Geräten mit 8K-Auflösung in Schwierigkeiten. Doch die Regelung bietet ein Schlupfloch.

Die Europäische Union plant eine Verschärfung der Ökodesign-Verordnung. Dies hätte das Verbot für große Fernsehgeräte zur Folge. Wie das Magazin „Chip“ auf seiner Internetseite berichtet, sind vor allem größere OLED-Fernseher und Geräte mit 8K-Auflösung betroffen.

Grund ist der hohe Stromverbrauch vieler Modelle. Sparen müssten vor allem die 8K-Fernseher, sonst könnten sie innerhalb der EU nicht mehr verkauft werden.

Grenzwerte bei der Energieeffizienz

Doch zunächst zur Verordnung: Zwei Regelwerke sind in der EU beim Thema Stromverbrauch von Bedeutung, die Energieeffizienz-Richtlinie und die Ökodesign-Verordnung.

Erstgenannte stuft Elektrogeräte in verschiedene Effizienzklassen ein. Sie dient dem Verbraucher auf der Suche nach sparsamen Geräten als Orientierungshilfe.

Die Ökodesign-Verordnung enthält dagegen „Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme elektronischer Displays“. In dem Regelwerk sind unter anderem Energieeffizienz-Grenzwerte für Bildschirme definiert. Innerhalb der EU dürfen Händler nur Geräte verkaufen, die diese Werte einhalten.

Der Energieeffizienzindex (EEI) wird mit einer komplexen Formel berechnet. Maßgeblich für diesen Index ist die gemessene Leistungsaufnahme des Displays (Pmeasured) im Auslieferungszustand bei der Anzeige von Videos mit Standarddynamikumfang (SDR). Die Helligkeit des Displays muss mindestens 65 Prozent des Maximums betragen. Die automatische Helligkeitsregelung (Umgebungslichtsensor) muss wiederum deaktiviert sein.

Bis zum 28. Februar 2023 gilt für Full-HD-Displays (1.920 x 1.080) ein EEI von höchstens 0,9. Maximal 1,1 gelten für Bildschirme mit 4K-Auflösung (3.840 x 2.160). Einen Korrekturfaktor von zehn Bonuspunkten gibt es bis dahin für selbstleuchtende OLED. Für Bildschirme mit 8K-Auflösung (7.680 x 4.320 Pixel) oder selbstleuchtenden Micro-LEDs gab es bis jetzt keine Grenzwerte.

Bonuspunkte für OLED entfallen

Ab 1. März 2023 verschärft die EU die Regeln aber drastisch, die Bonuspunkte für OLEDs fallen damit weg. Full-HD-Bildschirme dürfen höchstens noch auf einen EEI von 0,75 kommen.

Für höhere Auflösungen und Micro-LED-Displays gilt ein Grenzwert von 0,90. Davon ausgenommen sind nur TV-Geräte, die vor dem Termin schon beim Händler standen.

Laut „Chip“ könnte es durch den Wegfall der Bonuspunkte für OLEDs schwierig sein, den Grenzwert einzuhalten. Bei manchen Geräten werde das Limit allerdings nur knapp überschritten.

Die Hersteller von Fernsehern mit 4K-Auflösung zeigten sich wiederum zuversichtlich. Nach Angaben des Magazins geht Samsung davon aus, dass seine Modelle den neuen Standards schaffen. Das gelte für Mini-LED ebenso wie für Quantum Dot OLED. Philips habe ebenfalls angegeben, bei allen Modellen des Jahres 2022/23 die Vorgaben der neuen Ökodesign-Verordnung erfüllen zu können. Panasonic bleibe mit einem Großteil seiner Geräte bereits jetzt innerhalb der künftigen Grenzen.

Bildvoreinstellung ändern

Wenn sich die Energiebilanz nicht durch technische Entwicklungen verbessern lässt, ist das Absenken der Helligkeit im Auslieferungszustand noch eine Möglichkeit.

Und wie so oft bei neuen EU-Regelungen gibt es mindestens ein Schlupfloch. Denn ein erhöhter Stromverbrauch in einem anderen Bild-Modus ist durchaus gestattet.

Laut Ökodesign-Verordnung gilt zwar, dass die Leistungsaufnahme bei mindestens 65 Prozent der maximalen Helligkeit und keinesfalls unter 220 cd/m² (Candela pro Quadratmeter) gemessen werden darf. Doch ganz legal wählen Nutzer einfach eine andere Bildvoreinstellung wie etwa „Kino“ oder „Lebhaft“ und ändern die dunklen Werkseinstellungen. Der Energiespareffekt hat sich dann allerdings auch erledigt.

Außerdem beinhaltet die Verordnung nur den Stromverbrauch bei der Wiedergabe von SDR-Inhalten – wie etwa bei den üblichen TV-Sendungen. Die eigentlichen Stromfresser sind jedoch hochdynamische HDR-Videos. Mit solchen Inhalten hat „Chip“ an getesteten TV-Geräten 30 bis 75 Prozent mehr Stromverbrauch gemessen.

Schwierig wird es für Bildschirme mit 8K-Auflösung, den Energiegrenzwert einzuhalten. Mit 7.680 x 4.320 Pixel ist ihre Pixeldichte viermal höher als bei 4K-Displays. Dadurch ist ihre Abstrahlfläche um mehr als ein Viertel kleiner, weil die dazugehörigen Leitungen und Transistoren zusätzlich Platz wegnehmen. Um die gleiche Leuchtdichte wie ein 4K-Panel zu erzeugen, benötigt ein 8K-Display also erheblich mehr elektrische Energie.

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